(Wir versuchen die jeweilig geltenen Reisebestimmungen so gut es geht aktuell zu halten, alle Angaben sind ohne Gewähr.)
Mit der am 22.12.21 geänderten Einreiseverordnung müssen alle Gäste ab 6 Jahren bei der Einreise nach Deutschland nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind.
Gäste, die aus einem Hochinzidenz bzw. Hochrisikogebiet nach Deutschland einreisen, müssen vor der Einreise in Deutschland zusätzlich eine Online-Einreiseanmeldung ausfüllen.
Nicht geimpfte Personen müssen nach der Rückreise nach Deutschland für 10 Tage in Quarantäne, können sich aber bereits nach 5 Tagen freitesten. Für Kinder unter 6 Jahren gilt generell die
verkürzte Quarantäne von 5 Tagen.
Reisebedingungen wie z.B. der Nachweis von Tests, Quarantäne-Bestimmungen bei Einreise nach Deutschland, auszufüllende Ein- und Ausreiseformulare etc., berechtigen nicht zu einem kostenfreien Rücktritt von der Reise. In Pandemiezeiten muss jeder Reisende damit rechnen, dass derartige Bedingungen sich durch entsprechende Regierungsentscheidungen jederzeit ändern können.
Als Fristen für die Gültigkeit des jeweiligen Status gelten dabei:
Nachfolgend informieren wir Euch über die aktuell verfügbaren Einreiseinformationen unserer Urlaubsländer, sofern diese heute schon für unsere Reisetermine absehbar feststehen. Wir aktualisieren diese Bestimmungen fortlaufend (Angaben ohne Gewähr).
Die Einreise nach Italien ist aus allen EU- oder Schengen-Staaten (Länder der LISTE C) mit dem digitalen COVID-Zertifikat der EU (sog. EU-Green Pass) möglich. Es gelten folgende Regelungen:
Für Geimpfte und Genesene:
Für Ungeimpfte:
Für Minderjährige:
Die im Anschluss skizzierte Regelung gilt für die Einreise aus allen Ländern mit Ausnahme der Virusvariantengebiete (für letztere gelten abweichende Regelungen, siehe oben). Derzeit gilt: Für die Einreise ist ein 2-G-Nachweis erforderlich, zusätzlich muss ein aktueller PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder eine Booster-Impfung (gilt sofort ab dem Tag der Impfung) vorliegen. Die PCR-Testpflicht entfällt bei Personen, die eine Booster-Impfung (3. Stich bzw. 2. Stich nach einer Impfung mit Johnson & Johnson) erhalten haben oder nach einer vollständigen Impfung genesen sind bzw. nach einer Genesung vollständig geimpft sind.
Die Einreise ohne Impfung oder Genesung ist zu Urlaubszwecken de facto nicht möglich. Auch für die Einreise aus beruflichen Zwecken wird ein 2-G-Nachweis benötigt. Bitte beachtet, dass sich die 2-G+ Regel nur auf die Einreise bezieht. Während eures Aufenthalts gilt die 2-G Regel. Solltet ihr nur durch Österreich durchreisen, beachtet bitte die FAQ untenstehend.
Einige mögliche Szenarien und ob dabei ein PCR-Test nötig ist. Bitte beachtet jeweils die Gültigkeitsdauer von Impfung, Genesung und Test, siehe unten im Punkt „Diese Nachweise gelten“.
*) Eine Einmalimpfung mit Johnson & Johnson gilt derzeit noch im Rahmen der Einreise, für den 2-G-Status während eures Aufenthalts in Österreich ist aber eine Auffrischung erforderlich.
**) Für kürzlich Genesene gibt es eine Alternative zum PCR-Test, siehe Abschnitt „Einreise mit positivem PCR-Test nach Genesung“.
Ausnahmen gelten für Kinder unter 12 Jahren, sie benötigen in Begleitung eines Erwachsenen keinen 2-G-Nachweis und keinen PCR-Test. Ausnahmen gelten auch für nicht vollständig geimpfte bzw. nicht genesene Kinder im schulpflichtigen Alter ab 12 Jahren (bzw. für nicht geboosterte Kinder bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet). Sie können mit einem Nachweis aus dem sogenannten „Ninja-Pass“ bzw. „Holiday-Ninja-Pass“ einreisen, Details siehe hier im Abschnitt „Regelungen für Kinder“. Von der Regelung Gebrauch machen können Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, die nach dem 31. August 2006 geboren sind.
Achtung! Kinder und Jugendliche, die nicht unter die beschriebenen Ausnahmen fallen, benötigen wie Erwachsene einen 2-G-Nachweis plus einen negativen PCR-Test oder eine Booster-Impfung bzw. 2-G plus Booster plus PCR-Test bei der Einreise aus Virusvariantengebieten. Bitte beachtet: Doppelt geimpfte Kinder im schulpflichtigen Alter benötigen in jedem Szenario einen PCR-Test.
Weitere Ausnahmen von der 2-G-Regel gelten für Schwangere und für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Sie benötigen ein entsprechendes ärztliches Attest und einen negativen PCR-Test. Ausnahmen gibt es auf für Pendler, sie können weiterhin mit 3-G-Nachweis (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden oder Antigentest nicht älter als 24 Stunden sind ausreichend) einreisen.
Die Einreise mit 2-G-Nachweis aber ohne PCR-Test oder Nachweis einer Booster-Impfung ist möglich. Allerdings ist dann eine Registrierung über die Pre-Travel-Clearance erforderlich, außerdem ist nach der Einreise eine sofortige Quarantäne anzutreten. Diese wird erst durch ein negatives PCR-Testergebnis beendet. Hier findet ihr die Informationen über die Testmöglichkeiten in Österreich. Bitte beachtet, dass bis zum Vorliegen des Testergebnisses 24 Stunden oder mehr vergehen können. Wir empfehlen daher dringend, schon mit einem negativen PCR-Test einzureisen.
Die Einreise ohne Impfung oder Genesung ist zu Urlaubszwecken de facto nicht möglich. Auch für die Einreise aus beruflichen Zwecken wird ein 2-G-Nachweis benötigt. Ausnahmen existieren u. a. für österreichische Staatsbürger, EU-Bürger und Personen, die in Österreich über einen Wohnsitz verfügen. Diese können ohne 2-G-Nachweis einreisen, müssen aber eine verpflichtende Quarantäne antreten, die frühestens ab dem fünften Tag durch einen negativen PCR-Test beendet werden kann. Außerdem ist eine Anmeldung im Rahmen der Pre-Travel-Clearance erforderlich.
Nach einer erst kürzlichen Genesung können PCR-Tests manchmal noch positiv ausfallen. Daher können Personen, die in den vergangenen 90 Tagen genesen sind, ein spezielles ärztliches Zeugnis vorlegen. Das ärztliche Zeugnis ersetzt in diesem Fall den PCR-Test und muss bei der Einreise ausgefüllt vorliegen. Die Regelung ist bei Einreise aus allen Ländern anwendbar, die nicht als Virusvariantengebiete eingestuft sind. Für die touristische Einreise aus Virusvariantengebieten ist die Lösung nicht praktikabel, da sie mit einer Quarantäne verbunden ist. Drittstaatenangehörigen ist die touristische Einreise aus einem Virusvariantengebiet mit positivem PCR-Test grundsätzlich nicht möglich.
Hier findet ihr das Formular in deutscher Sprache und hier in englischer Sprache. (Bitte beachtet: Es handelt sich dabei um die Anlagen H und I der Einreiseverordnung, nicht zu verwechseln mit dem allgemeinem ärztlichen Zeugis nach Anlage A bzw. B, siehe FAQs.)
Zum Nachweis eures 2-G-Status verwendet ihr am besten das digitale Covid-Zertifikat der EU (Grüner Pass). Der Nachweis über Impfung oder Genesung kann aber auch mit anderen anerkannten analogen oder digitalen Dokumenten (Impfzertifikat, Impfpass etc.) erbracht werden. Internationale Gäste, deren Nachweise nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, verwenden bitte die offiziellen Formulare für das ärztliche Zeugnis (Link in den Fragen und Antworten).
Achtung! Diese Gültigkeitsdauern beziehen sich auf die Einreise. Beim Aufenthalt in Österreich gilt eine doppelte Impfung ab 1. Februar nur mehr 180 Tage (dritte Impfung
weiterhin 270 Tage).
Eine überstandene Infektion mit Sars-Cov-2 berechtigt für 180 Tage ab Genesung zur Einreise. Als Nachweise gelten ein Genesungszertifikat, eine ärztliche Bestätigung über eine überstandene Infektion (muss mittels PCR-Test abgesichert sein) oder ein Absonderungsbescheid. Bitte beachtet gegebenenfalls auch den Abschnitt „Einreise mit positivem PCR-Test nach Genesung“ .
Ihr benötigt einen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist (bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet 48 Stunden). Der Test muss von einer befugten Stelle (wie Apotheke, Teststraße) bestätigt sein. Wenn ihr schon eure Booster-Impfung erhalten habt, benötigt ihr keinen zusätzlichen PCR-Test (Ausnahme: bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet).
Die Registrierpflicht vor der Einreise entfällt für Geimpfte und Genesene mit PCR-Test oder Booster-Impfung sowie sie begleitende Kinder bzw. bei der Einreise aus Virusvariantengebieten für Geimpfte und Genesene mit Booster und PCR-Test. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird in den meisten Fällen eine Registrierung notwendig sein.