Reisebedingungen

 

 

 

1.   Abschluss des Reisevertrags

 

1.1       Mit der Reiseanmeldung und Bestätigung durch Skireisen Hüdepohl wird der Reisevertrag verbindlich. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit bei Buchung vorliegen.

 

1.2       Leistungsträger (z.B. Unterkünfte) sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von Skireisen Hüdepohl hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

 

1.3       Nicht von Skireisen Hüdepohl herausgegebene Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen oder Verzeichnisse sind nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt des Reisevertrages gemacht wurden.

 

1.4       Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

 

1.5       Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.

 

1.6     Skireisen Hüdepohl weist darauf hin, dass ein Widerrufsrecht grundsätzlich nicht besteht. Nach den §§ 312 Abs. 7,  312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB besteht  bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

 

 

2. Bezahlung

 

2.1       Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von Anzahlung von 100,00€ pro Person fällig. Die Restzahlung wird 3 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6. genannten Grund abgesagt werden kann.

 

2.2      Anzahlung und Restzahlung erfolgen zu den oben angegebenen Zeitpunkten, durch Überweisung oder Barzahlung.

 

2.3      Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungszeiträumen, obwohl Skireisen Hüdepohl zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist Skireisen Hüdepohl berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten.

 

 

3. Leistungsänderungen vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

 

3.1       Abweichungen wesentlicher Leistungsinhalte von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Skireisen Hüdepohl nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen zumutbar und nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

 

3.2      Eventuelle Entschädigungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte Skireisen Hüdepohl für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, erstattet Skireisen Hüdepohl dem Kunden der Differenzbetrag.

 

3.3     Skireisen Hüdepohl ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund klar, verständlich zu informieren.

 

 

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten

 

4.1      Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Skireisen Hüdepohl unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären.

 

4.2      Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Skireisen Hüdepohl eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

 

4.3.      Skireisen Hüdepohl hat bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

 

Bei eigener Anreise:

 

  • 15% Bearbeitungsgebühr, wird bei Stornierung immer erhoben

  • 50% Stornogebühr bei Absage zwischen 3 Monaten bis 14 Tage vor Anreise

  • 70% Stornogebühr bei Absage zweischen dem 14. und dem 7. Tag vor Anreise

  • 90% Stornogebühr bei Absage innerhalb der letzten 7 Tage vor Anreise

  • 100% Stornogebühr bei Absage am Tag der Anreise

 

       (Prozentsätze der Gesamtbuchung)

 

Bei Buchung wird eine Anzahlung von 100,00€ pro Person fällig.

 

 

4.4      Dem Kunden steht es frei Skireisen Hüdepohl nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

 

4.5       Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.

 

4.6       Der Reisende kann seine gebuchte Reise an einen Dritten weitergeben der die Reise antritt. Der Pauschalreisevertrag und die Bedingungen bleiben dadurch unberührt. Eine Namensänderung muss vor Beginn der Reise passieren.

 

 

5. Nicht in Anspruch genommene Leistung

 

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Skireisen Hüdepohl wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

 

6. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

 

6.1      Skireisen Hüdepohl kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn:
Skireisen Hüdepohl in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat.

 

6.2       Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Skireisen Hüdepohl ohne schuldhaftes Zögern, d.h. unverzüglich, von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

 

6.3       Die späteste Rücktrittsfrist für Skireisen Hüdepohl vom Reisevertrag wegen des Nichterreichens  der  Mindestteilnehmerzahl zurückzutreten, beträgt für von Skireisen Hüdepohl veranstaltete Reisen:  

 

            a) 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
            b) sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen,    

 

6.4      Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat Skireisen Hüdepohl unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.

 

 

7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

 

7.1      Skireisen Hüdepohl kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung durch Skireisen Hüdepohl nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, es sei denn, dass das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Skireisen Hüdepohl beruht.

 

7.2      Kündigt Skireisen Hüdepohl, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

 

 

8. Obliegenheiten/Mitwirkungspflichten des Kunden

 

8.1      Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit Skireisen Hüdepohl infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche (gem. § 651m BGB) noch Schadensersatzansprüche (gem.§ 651n BGB) geltend machen

 

  1. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich bei Skireisen Hüdepohl anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

  2. Skireisen Hüdepohl ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist.

  3. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

 

8.2.      Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels kündigen, hat er Skireisen Hüdepohl zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Skireisen Hüdepohl verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

 

 

9. Beschränkung der Haftung

 

9.1       Die vertragliche Haftung von Skireisen Hüdepohl für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

 

 

14. Rechtswahl und Gerichtsstand

 

14.1   Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Skireisen Hüdepohl findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

 

14.2.    Soweit bei Klagen des Kunden gegen Skireisen Hüdepohl im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

14.3.    Der Kunde kann Skireisen Hüdepohl nur an dessen Sitz verklagen.

 

14.4.    Für Klagen von Skireisen Hüdepohl gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Skireisen Hüdepohl vereinbart.

 

14.5.    Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und Skireisen Hüdepohl anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

 

 

15. Allgemeines

 

15.1     Alle Angaben in den Katalogen und Prospekten entsprechen dem Stand bei Drucklegung.

 

15.2     Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

 

15.3     Die Sicherheit von Übermittlungen von E-Mails kann nicht garantiert werden. Via E-Mail übermittelte Informationen können abgefangen oder geändert werden, verloren gehen oder zerstört werden, verspätet oder unvollständig ankommen, oder Viren enthalten. Skireisen Hüdepohl übernimmt daher keine Gewähr für Irrtürmer oder Auslassungen jeder Art im Inhalt sowie sonstigen Risiken, die auf die Übermittlung via E-Mail zurückzuführen sind. Sofern Sie uns Ihre E-Mail überlassen, bzw. selbst unverschlüsselte E-Mails zu senden, gehen wir von einer eigenverantwortlichen Wahl aus die oben genannten Risiken einzugehen.

 

 

 

Reiseveranstalter, sofern nicht anders angegeben, ist:

 

 

 

Skireisen Hüdepohl

 

Elke Hüdepohl

 

Neustadtstr. 26

 

59514 Welver

 

Deutschland